
Arbeitshilfen für gemeinnützige Organisationen
Bürgerschaftliches Engagement Übersicht über die wichtigsten Veränderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Uebersicht.pdfEntgelte: Verträge mit Kostenträgern Entgelte werden von den öffentlichen Kostenträgern gezahlt für Dienstleistungen, auf die Menschen in verschiedenen Lebenslagen einen gesetzlich geregelten Anspruch haben. Regelungen findet man in folgenden Gesetzen: BSHG (Bundessozialhilfegesetz), ab 01.01.2005 SGB XII (Grundsicherung), KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), SGB XI(Pflegeversicherung). Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie mit dem Referenten für Pflegesatzfragen im Landesverband Bremen Wolfgang Luz: Tel.: (0421) 7919943, e-mail w.luz@paritaet-bremen.de
Entgelte.pdf Fundraising: Bausteine für ein Fundraising-Konzept Wie entsteht ein schlüssiges Konzept für das Fundraising? Wie lassen sich mit Bordmitteln die wesentlichen Bausteine dafür erstellen? 9 Schritte zum Erfolg finden Sie in dieser Arbeitshilfe. Wenn Sie Fragen zum Fundraising haben, rufen Sie uns an: Dr. Detlef Luthe, Tel. 79 199 - 46, d.luthe@paritaet-bremen.de Fundraisingkonzept.pdf Insolvenz: Haftung von Vorständen gemeinnütziger Vereine Im Falle einer Insolvenz haften alle Vorstandsmitglieder nur dann zu gleichen Teilen gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen gegenüber Vereinsgläubigern, wenn sie die rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz schuldhaft verschleppt haben. Insolvenz_Haftung.pdf Kommunikationsinstrumente / Integrierte Kommunikation Das "Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich", eine Loseblattsammlung mit 500 Seiten, ist im Juni 2005 erschienen. Herausgeber/innen sind die Agentur Neues Handeln, Köln, die Bank für Sozialwirtschaft, Köln sowie Prof. Dr. Bettina Hohn von der Hochschule für Verwaltung in Berlin. Das Handbuch enthält einen Beitrag von Detlef Luthe zum Thema "Kommunikationsinstrumente". Die 23 Seiten liefern einen Überblick über gängige Kommunikationsinstrumente, die sich im Rahmen der Kommunikationspolitik Ihrer Organisation empfehlen. Quintessenz: Nutzen Sie einen Anlass wie den Tag der offenen Tür oder ihre Mitgliederversammlung gleich mehrfach: Zum Beispiel für die interne Kommunikation, die Pressearbeit und das Fundraising! Informationen rund um das Thema Fundraising erhalten Sie von Detlef Luthe, Tel.79199-46. Praxisbeispiele finden Sie hier ... Kommunikationsinstrumente.pdf Konzepte: Leitfaden zur Konzeptentwicklung
Sie wollen für Ihr neues Projekt Spender gewinnen oder einen Antrag auf Finanzierung durch eine Stiftung stellen? Dann brauchen Sie zunächst einmal eine genaue Beschreibung ihres Vorhabens. Zu einem guten Konzept gehören folgende Aussagen. Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit an: Anke Teebken, a.teebken@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-13
Leitfaden_zur_Konzeptentwicklung.pdf PR-Konzept: In 8 Schritten zu einem guten PR-Konzept In vielen sozialen Organisationen läuft Öffentlichkeitsarbeit immer nebenbei. Da wird hier und da eine Pressemitteilung verschickt oder es werden Tage der Offenen Tür geplant. Aber: Eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit oder PR (public relations = Aufbau von Beziehungen zwischen Organisation und Umwelt) will kontinuierlich und strategisch geplant sein. Grundlage bildet ein PR-Konzept. Darin werden Ziele und Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit festgelegt und es werden Maßnahmen entwickelt, wie diese Ziele erreicht werden können. Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit an: Anke Teebken, a.teebken@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-13
PR_Konzept.pdf Pressearbeit: Schlüssel zur Öffentlichkeit „Pressearbeit ist aufwändig, kostet Zeit und bringt nichts.“ Diese Auffassung ist weit verbreitet. Wie - oder besser warum - also sollten sich „kleine“ soziale Einrichtungen überhaupt an die Medien wenden? Ganz einfach: Eine Berichterstattung in der Presse macht die wichtige Arbeit sozialer Einrichtungen sichtbar. Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit an: Anke Teebken,a.teebken@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-13 Pressearbeit.pdf Qualitätsmanagement: Einführung von Qualitätsmanagement-Systemen
Qualitätsentwicklung und -sicherung wird für die Anbieter von sozialen Dienstleistungen immer wichtiger. Kunden und Kostenträger wollen den Nachweis, dass die geleistete Betreuung, Beratung oder Pflege auch anerkannten Standards entspricht. Die Organisationen selbst wollen Verfahren und Methoden entwickeln, um die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich verbessern können. Leitungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich qualifizieren, um die an sie gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Die Arbeitshilfe erläutert kurz die notwendigen Schritte zur Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems. Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie die Referentin für Qualitätsmanagement an: Anke Teebken, a.teebken@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-13
QM_System.pdf Vereinsmanagement: Mustersatzung für gemeinnützige Vereine Der gemeinnützige Verein ist meistens die geeignete Rechtsform für eine Gruppe von ehrenamtlich Engagierten mit einem gemeinsamen Ziel. Bei der Aufstellung der Satzung ist es ratsam, sich an einer Mustersatzung zu orientieren, die die von den Amtsgerichten und Finanzämtern geforderten Aussagen enthält. Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie die Referentin für Mitgliederberatung an: Kirsten Josef, k.josef@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-47
Mustersatzung.pdf Vereinsmanagement: Unterschiede zwischen Verein und (gemeinnütziger) GmbH
Viele sozial Tätige stehen vor der Frage, welche Rechtsform für ihre Soziale Arbeit die geeignete Form ist. Neben dem eingetragenen Verein wird die (gemeinnützige) GmbH immer häufiger gewählt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsformen werden in der Arbeitshilfe kurz beschrieben. Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie die Referentin für Mitgliederberatung an: Kirsten Josef, k.josef@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-47
Verein_gem.GmbH.pdf Versicherungsschutz für gemeinnützige Organisationen Welcher Versicherungsschutz ist für eine gemeinnützige Organisation und ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter sinnvoll und notwendig? Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie den Referenten für Bürgerengagement an: Dr. Detlef Luthe, d.luthe@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-46 Versicherungsschutz.pdf Zuwendungen: Freiwillige Zahlungen der Öffentlichen Hand Zuwendungen sind freiwillige Leistungen der Stadt oder des Landes. Bremen und Bremerhaven fördern mit Zuwendungen z.B. Jugendarbeit oder Beratungsstellen. Um Zuwendungen korrekt zu beantragen und abzurechnen, benötigt man spezielles Kow-How. Fragen zu dieser Arbeitshilfe? Sprechen Sie unsere Rechtsreferentin Kirsten Josef, k.josef@paritaet-bremen.de, Tel. 79 199-47 Zuwendung.pdf
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