Vorschläge des GEWOS-Gutachtens bleiben hinter Erwartungen zurück
Paritätischer Wohlfahrtsverband hält Verbesserungen nicht für ausreichend
Am Freitag der letzten Woche hat Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter die Ergebnisse des seit Mai erwarteten GEWOS-Gutachtens präsentiert. „Die vom Sozialressort vorgeschlagenen Erhöhungen der Mietobergrenzen für Leistungsempfänger sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend“, meint Wolfgang Luz, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Sinnvoll wäre es gewesen, das Urteil des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen zur Grundlage zu nehmen. Das Landessozialgericht hatte vorgeschlagen, die höchste Stufe der Wohngeldtabelle plus einem 10%igen Aufschlag als Berechnungsbasis vorzusehen. Für einen Alleinstehenden würde dies statt der vorgeschlagenen 310,- Euro eine Erhöhung der Mietobergrenze auf 357,50 Euro bedeuten.
Kritisch bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband auch, dass bei großen Bedarfsgemeinschaften (ab 5 Personen) künftig sogar weniger Geld als bisher bezahlt werden soll.
Der Paritätische fordert, dass die bisherigen differenzierten Sondertatbestände (Krankheit, Behinderung, lange Wohndauer) weiterhin erhalten bleiben. Auch Alleinerziehende sollten weiterhin im vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben können.
Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wäre es sinnvoll gewesen, die Ergebnisse des GEWOS-Gutachtens zunächst in einer Anhörung mit Wohlfahrtsverbänden und Arbeitslosenberatungsstellen zu diskutieren. „Über die Umsetzungsvorschläge entscheidet ja erst die Sozialdeputation“, sagt Luz.
In diesem Zusammenhang erinnert Luz daran, dass bisher die Umsetzung von Verwaltungsanweisungen durch die BAgIS etliche Mängel aufwies. Bisher blieben zum Beispiel viele Eingaben von Betroffenen zu Modernisierungsnachweisen, Rücksendungen von Fragebögen oder Anfragen zu Umzugsplänen unbeantwortet oder wurden mit Textbausteinen abgelehnt. Auch ist eine kurzfristige Erreichbarkeit der BAgIS oft nicht gegeben. Deshalb konnten Betroffene häufig nicht kurzfristig auf preisgünstige Wohnungsangebote reagieren, da eine Zustimmung der BAgIS erforderlich ist.
Nach neueren Vorschlägen soll die BAgIS vorhandenen Wohnraum nachweisen, bevor es zu Kürzungen kommt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist darauf hin, dass es nicht ausreichend ist, Wohnraum, der prinzipiell zur Verfügung steht, nachzuweisen. Der Wohnraum muss auch für eine bestimmte Person evtl. mit Vermittlungshemmnissen und Sondertatbeständen faktisch zur Verfügung stehen.
Völlig offen sind noch Regelungen zu den Folgekosten, welche nach dem Gutachten großzügiger als bisher gehandhabt werden sollen. Kautionen und Garantieerklärungen werden bisher äußerst restriktiv gehandhabt.
„Auch nach der geringfügigen Erhöhung des Regelsatzes auf 347 Euro zum 1. Juli 2007 sind die Regelleistungen weiterhin unzureichend. Die aktuellen Preissteigerungen bei Grundnahrungsmitteln sind überhaupt nicht berücksichtigt worden “, findet Wolfgang Luz. Auch zusätzliche Kosten für die Wohnungssuche werden nicht berücksichtigt. Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und der Grundsicherung für ältere Menschen muss nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes um mindestens 20 Prozent auf 415 Euro angehoben werden.